AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Webshop Oberland Metallbau GmbH (im Folgenden «OM»)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen, die über den Webshop www.stahlstütze.ch/shop von Kunden in der Schweiz getätigt werden. Durch die Aufgabe einer Bestellung akzeptieren Sie die vorliegenden AGB in ihrer Gesamtheit.
2. Anbieter
Der Anbieter des Webshops ist:
Oberland Metallbau GmbH
Neuhofstrasse 6
8630, Rüti ZH
info@oberland-metallbau.ch
CHE-424.292.284
3. Angebot und Vertragsabschluss
3.1 Die Darstellung der Produkte im Webshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung.
3.2 Durch Anklicken des Buttons „Bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung per E-Mail bestätigen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls anwendbar.
4.2 Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Bestellprozess angezeigt (z. B. Kreditkarte, TWINT, Vorkasse).
4.3 Der Betrag ist vor Versand der Ware vollständig zu bezahlen.
5. Lieferung und Versand
5.1 Lieferungen erfolgen ausschliesslich innerhalb der Schweiz.
5.2 Die Lieferfrist beträgt in der Regel 1 Werktage und ist ein Unverbindlicher Richtwert.
5.3 Bei Verhinderungen/Verzögerungen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung.
5.4 Die Versandkosten werden im Bestellprozess angegeben und dem Kunden in Rechnung gestellt.
6. Widerrufsrecht
6.1 Retouren werden nur mit unserem Einverständnis akzeptiert und sofern die Ware in neuwertigem, unbearbeiteten Zustand ist.
Von der Gutschrift für Retouren wird eine Umtriebsentschädigung abgezogen. Produktionskosten sowie andere Zusatzkosten werden nicht zurückerstattet.
7. Gewährleistung
7.1 Die Ware ist nach Empfang sofort zu prüfen und erkennbare Mängel sind innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen.
7.2 Versteckte Mängel sind unmittelbar nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
7.3 Bei Mängeln der Ware ist OM wahlweise berechtigt den Mangel zu beheben, Ersatz zu liefern, eine Preisreduktion zu gewähren oder den Vertrag durch Herausgabe der von OM bereits empfangenen Leistung rückgängig zu machen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche und insbesondere die Haftung für Schäden aufgrund des Mangels (namentlich Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, Produktionsausfall, etc.) werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere auch Mängel, die infolge natürlicher Abnützung, unsachgemässer Verwendung, übermässiger Beanspruchung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Vorschriften sowie anderer nicht von OM zu vertretenden Gründe entstanden sind.
7.4 Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Ablieferung der Ware, selbst wenn der Käufer den Mangel erst später entdeckt. Dies gilt auch für Ware, welche bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert worden ist.
7.5 Die Gewährleistung für Ware, welche OM lediglich als Wiederverkäuferin vertreibt, richtet sich nach den jeweiligen Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen des Herstellers. Die Gewährleistungspflicht von OM ist für diese Ware ausgeschlossen.
8. Haftung
Die OM haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Jegliche Haftung für indirekte oder Folgeschäden wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie, Schweizer Datenschutzgesetz. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://stahlstütze.ch/impressum.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Es ist materielles Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
11.2 Gerichtsstand ist Zürich. OM behält sich jedoch vor, den Vertragspartner an seinem Sitz bzw. Wohnsitz zu belangen.